SCHILDER AUF IHREM LASTWAGEN UND ANHÄNGER v1.0.5.50s

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SCHILDER AUF IHREM LASTWAGEN UND ANHÄNGER v1.0.5.50s

Die Mod ist dargestellt Zeichen Kennzeichnung von Lastwagen in verschiedenen Kategorien Ländercodes, Geschwindigkeitsbegrenzung, Warnung, Ökologie Warnung und andere.
Zeichen: 3 / 4 / 5 / 6 / E / E (gelb) / EEV / G / H / H (gelb) / IV / L / S / U / III / V / VI / R (gelb) / TIR / No TIR / T.I.R. / No T.I.R. usw.
E = (Umwelt) oder weißer Buchstabe "U" (Umwelt), der ein Fahrzeug mit Euro-1-Motor kennzeichnet.
EEV = Enhanced environmentally friendly vehicle (Emissionskategorie zwischen V und VI) ist ein Begriff, der in den europäischen Emissionsnormen für die Definition eines "sauberen Fahrzeugs" > 3,5 Tonnen in der Kategorie M2 und M3 verwendet wird. Der Standard liegt zwischen den Stufen Euro V und Euro VI.
G = steht für Gerauscharm Fahrzeug (d.h. geräuscharmes/leises Fahrzeug): Deutsche Version des österreichischen "L"-Schildes, das nur für Dieselfahrzeuge verwendet werden darf, die die deutschen Anforderungen an die Geräuscharmut erfüllen - ähnlich wie in Österreich (siehe oben).
L = steht für Larmarm Fahrzeug (d.h. geräuscharmes Fahrzeug): Österreichische Version des Symbols für leise Dieselfahrzeuge, die sind:
- kleine und mittelgroße Lastkraftwagen mit nicht mehr als 150KW, die einen Geräuschpegel von höchstens 78dB erzeugen.
- schwere Lastkraftwagen mit mehr als 150KW und einem Geräuschpegel von höchstens 80 dB.
S = (Sicher/safe) bezeichnet ein Fahrzeug mit Euro-2-Motor und Sicherheitsausstattung.
3 = Bezeichnung für ein Fahrzeug mit Euro-3-Motor und Sicherheitsausstattung.
4 = bezeichnet ein Fahrzeug mit einem Euro-4-Motor und Sicherheitsmerkmalen.
5 = bezeichnet ein Fahrzeug mit einem Euro-5-Motor und Sicherheitsmerkmalen.
6 = Bezeichnung für ein Fahrzeug mit Euro-6-Motor und Sicherheitsausstattung.
A = in Deutschland für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die Abfälle befördern.
R (gelb) = Der Lkw hat eine Streckenzulassung, z. B. für Schwertransporte. (wird in Österreich verwendet).
H (gelb) = Der Lkw hat ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, z. B. für Schwertransporte. (wird in Österreich verwendet).
E (gelb) = Der Lkw hat ein eingeschränktes zulässiges Gesamtgewicht. Steuerliche Vorteile für ihn. (wird in Österreich verwendet).
III - VI = Europäische Emissionsnormen III-VI für Lkw (> 3,5 Tonnen)
a = landwirtschaftliche Güter
d = verderbliche Waren

ADR-Zeichen: ADR 22-1951 Argon gekühlte Flüssigkeit, 22-1977 Flüssiger Stickstoff, 22-2187 Kohlendioxid gekühlte Flüssigkeit, 23-1965 Flüssiggas LPG, 23-1971 Methan komprimiert oder Erdgas komprimiert mit hohem Methangehalt, 30-1202 Diesel, 30-1223 Kerosin, 30-1267 Rohöl, 30-1300 Terpentinersatz, 30-1863 Treibstoff für Flugzeugturbinen, 30-1999 Teere, flüssig, einschließlich Straßenöle und Cutback-Bitumen, 33-1090 Aceton, 33-1203 Benzin, 33-1219 Isopropanol (Isopropylalkohol) usw.

Aktualisierung für v1.53


Credits: tobrago
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